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Immobilienkauf & eGbR: Wissen für Immobilieninvestoren

Der Immobilienkauf ist eine bewährte Strategie für Investoren, die ihr Vermögen sicher und langfristig anlegen möchten. In der Praxis stellen sich jedoch oft Fragen zur optimalen rechtlichen Struktur, um Risiken zu minimieren und die bestmögliche Rendite zu erzielen. Eine interessante Möglichkeit für Immobilieninvestoren ist die Errichtung einer eigentümer-geführten Gesellschaft bürgerlichen Rechts (eGbR). Doch was genau verbirgt sich dahinter, und welche Vor- und Nachteile bietet diese Gesellschaftsform?



Warum die eGbR?


Die eGbR, oder eigentümer-geführte Gesellschaft bürgerlichen Rechts, ist eine flexible und kostengünstige Möglichkeit, um den Immobilienkauf und die Verwaltung von Immobilienbesitz gemeinschaftlich zu organisieren. Diese Gesellschaftsform wird vor allem dann interessant, wenn mehrere Personen gemeinsam in eine Immobilie investieren wollen, sei es als Familie, Freundeskreis oder Geschäftspartner.

Die eGbR bietet den Vorteil, dass sie keine eigene Rechtspersönlichkeit besitzt, wodurch die Gründung und Verwaltung mit vergleichsweise wenig bürokratischem Aufwand verbunden ist. Gleichzeitig ermöglicht sie eine einfache und klare Regelung der Eigentumsverhältnisse und der Haftung unter den Gesellschaftern.


Abgrenzung zu anderen Gesellschaftsformen


Im Vergleich zu anderen Gesellschaftsformen wie der GmbH oder der UG hat die eGbR einige spezifische Merkmale:

  1. Gründung: Die eGbR kann formlos und ohne Mindestkapital gegründet werden. Eine notarielle Beurkundung ist nicht erforderlich, was sie besonders attraktiv für kleinere Investorengruppen macht.

  2. Haftung: Im Gegensatz zu einer GmbH, bei der die Haftung auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt ist, haften die Gesellschafter einer eGbR persönlich und unbeschränkt mit ihrem Privatvermögen. Dies kann ein erhebliches Risiko darstellen, insbesondere bei größeren Investitionen.

  3. Verwaltung: Die eGbR ist relativ einfach in der Verwaltung, da keine jährlichen Publikationspflichten bestehen. Auch steuerlich ist die eGbR weniger komplex als eine GmbH, da sie nicht der Körperschaftssteuer unterliegt, sondern die Einkünfte direkt den Gesellschaftern zugerechnet werden.


Vor- und Nachteile der eGbR


Vorteile:

  • Einfache Gründung: Keine notariellen Gründungsformalitäten und kein Mindestkapital erforderlich.

  • Flexibilität: Einfache Anpassung der Gesellschaftsverträge an individuelle Bedürfnisse.

  • Kosteneffizienz: Geringe Gründungs- und Verwaltungskosten.

  • Steuerliche Vorteile: Keine Körperschaftsteuer; Gewinne und Verluste können direkt bei den Gesellschaftern berücksichtigt werden.


Nachteile:

  • Haftungsrisiko: Persönliche und unbeschränkte Haftung der Gesellschafter.

  • Begrenzte Dauer: Eine eGbR kann bei Tod eines Gesellschafters automatisch aufgelöst werden, sofern nichts anderes vereinbart ist.

  • Eingeschränkte Finanzierungsmöglichkeiten: Banken bevorzugen oft Gesellschaftsformen mit beschränkter Haftung, was die Kreditvergabe erschweren kann.


Fazit


Die eGbR stellt eine attraktive Option für kleinere Investorengruppen dar, die gemeinsam in Immobilien investieren möchten, ohne den bürokratischen Aufwand und die formalen Hürden anderer Gesellschaftsformen auf sich zu nehmen. Sie eignet sich besonders für Investoren, die Wert auf Flexibilität und Kosteneffizienz legen, aber gleichzeitig bereit sind, das Haftungsrisiko zu tragen.


Für eine fundierte Entscheidung sollten sich Immobilieninvestoren jedoch stets von einem erfahrenen Rechtsanwalt beraten lassen. Die Kanzlei HENKELFRAU kennt die neuesten Entwicklungen in der Rechtsprechung und unterstützt Sie gerne bei der Durchsetzung Ihrer Interessen. Kontaktieren Sie uns unter info@henkelfrau.com oder telefonisch unter +49 155 66150207, um mehr über die Möglichkeiten und Risiken der eGbR zu erfahren und die für Sie passende Gesellschaftsform zu finden.

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