top of page
annahenkelmann1

Infoblatt für die Rechtsschutzversicherung unserer Mandanten in Bezug auf die FTI Insolvenz

//Hierbei handelt es sich um ein Infoblatt, welches wir den Rechtsschutzversicherungen unserer Mandanten zur Verfügung stellen.//



Sehr geehrte Damen und Herren,

 

aufgrund der Insolvenz des Reiseveranstalters FTI sehen sich viele unserer Mandanten mit finanziellen Verlusten konfrontiert. Um diesen entgegenzuwirken, möchten wir Sie bitten, eine Deckungszusage für den jeweiligen Fall zu erteilen. Die Kanzlei HENKELFRAU wird im Auftrag unserer Mandantschaft folgende Schritte unternehmen:

 

1. Kein Schutz durch den Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF)

Da es sich bei den betroffenen Leistungen um Einzelleistungen unserer Mandantschaft handelt, sind diese nicht vom DRSF gedeckt. Somit ist ein alternativer Weg notwendig, um die finanziellen Verluste zu kompensieren.

 

2. Vorgehen gegen den Kreditkartenanbieter

Wir werden ein Chargeback-Verfahren gegen den Kreditkartenbetreiber (American Express, Visa, Mastercard) einleiten. Dieses Verfahren hat das Ziel, die Zahlungen unserer Mandantschaft zurückzuerstatten. Ein Chargeback ermöglicht es, unberechtigte Abbuchungen rückgängig zu machen und somit das gezahlte Geld zurückzuerhalten.

 

3. Forderungsschreiben an FTI

Parallel zu dem Chargeback-Verfahren werden wir ein Forderungsschreiben an FTI versenden. Dieser Schritt verursacht für unsere Mandantschaft keine weiteren Kosten und stellt sicher, dass alle möglichen Wege zur Rückerstattung ausgeschöpft werden.

 

4. Klageverfahren erste Instanz

Sollte der Kreditkartenanbieter das Chargeback Verfahren verweigern, werden wir das Klageverfahren der ersten Instanz anstoßen. Hierzu liegen uns bereits relevante Beweismittel zur Belastung der Beklagten vor.

 

Weitere Informationen haben wir zudem in unserem Beitrag auf Anwalt.de veröffentlicht.

 

Zusammenfassung:

  • Kein Schutz durch den DRSF Einzelleistungen sind nicht gedeckt.

  • Chargeback-Verfahren: Einleitung gegen den Kreditkartenanbieter, um Zahlungen zurückzuerstatten.

  • Forderungsschreiben an FTI: Kostenloses Schreiben zur Geltendmachung der Ansprüche.

 

 

 

Allgemeine Information:

Sofern nicht anders erwähnt handelt es sich immer direkt um Ihren Versicherungsnehmer. Wir informieren den Versicherungsnehmer ebenfalls, dass ein in Verzug setzen des Reiseveranstalters und des Kreditkartenanbieters vor unserer Tätigkeit die Kosten senkt.

 

Unsere Einschätzung zum Erfolg:

Die Einleitung des Chargeback Verfahrens ist ein Recht des Kunden. Da die gängigen Kartenanbieter außerdem mit dem genannten Vorgehen werben, um „nicht erhaltene Leistungen und Dienstleistungen“ zu erstatten sehen wir gute Erfolgschancen.

 

Wir bitten Sie, die Deckungszusage schnellstmöglich zu erteilen, damit wir im Interesse unserer Mandantschaft handeln können. Für weitere Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich zur Verfügung.

 

 

Mit freundlichen Grüßen,

 

Anna Kiehl

 

Kanzlei HENKELFRAU

 

Hinweis:

Dieses Infoblatt dient der Information der Rechtsschutzversicherung unserer Mandanten und stellt keine Rechtsberatung dar. Für spezifische rechtliche Fragen wenden Sie sich bitte direkt an die Kanzlei HENKELFRAU.

 

 

FAQ:

 

1. Warum sind die Einzelleistungen unserer Mandantschaft nicht vom DRSF gedeckt?

 

Antwort: Der Deutsche Reisesicherungsfonds (DRSF) deckt in der Regel nur Pauschalreisen ab. Da es sich bei den betroffenen Leistungen unserer Mandantschaft um Einzelleistungen handelt, greift der Schutz des DRSF hier nicht.

 

2. Was ist ein Chargeback-Verfahren und wie funktioniert es?

 

Antwort: Ein Chargeback-Verfahren ermöglicht es, unberechtigte Kreditkartentransaktionen rückgängig zu machen und das gezahlte Geld zurückzuerhalten. Die Kanzlei HENKELFRAU wird dieses Verfahren gegen den Kreditkartenanbieter (American Express, Visa, Mastercard) einleiten, um die Zahlungen unserer Mandantschaft zurückzuerstatten.

 

3. Welche Kosten entstehen durch das Forderungsschreiben an FTI?

 

Antwort: Das Forderungsschreiben an FTI verursacht für unsere Mandantschaft keine weiteren Kosten. Dieser Schritt wird parallel zum Chargeback-Verfahren durchgeführt, um alle möglichen Wege zur Rückerstattung der Zahlungen auszuschöpfen.

 

4. Wie lange dauert es in der Regel, bis ein Chargeback-Verfahren abgeschlossen ist?

 

Antwort: Die Dauer eines Chargeback-Verfahrens kann variieren und hängt von verschiedenen Faktoren ab, einschließlich der Reaktionszeit des Kreditkartenanbieters und der Komplexität des Falles. Im Durchschnitt kann ein Chargeback-Verfahren einige Wochen bis mehrere Monate dauern.

 

5. Was passiert, wenn das Chargeback-Verfahren erfolglos bleibt?

 

Antwort: Sollte das Chargeback-Verfahren erfolglos bleiben, werden wir alle weiteren rechtlichen Möglichkeiten prüfen und unsere Mandantschaft entsprechend beraten. Das Forderungsschreiben an FTI wird parallel weiterverfolgt, um alle möglichen Rückerstattungswege zu sichern.

 

6. Wie können wir sicherstellen, dass die Kanzlei HENKELFRAU im besten Interesse unserer Mandantschaft handelt?

 

Antwort: Die Kanzlei HENKELFRAU verpflichtet sich, stets im besten Interesse unserer Mandantschaft zu handeln. Wir arbeiten transparent und informieren unsere Mandanten regelmäßig über den Fortschritt der Verfahren. Unsere Priorität ist es, die finanziellen Verluste unserer Mandantschaft zu minimieren und die bestmögliche Lösung zu erreichen.

29 Ansichten0 Kommentare

Aktuelle Beiträge

Alle ansehen

Comments

Rated 0 out of 5 stars.
No ratings yet

Add a rating
bottom of page