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Kann ich mir eine Scheidung überhaupt leisten?

Aktualisiert: 14. Feb. 2023

Wenn Ihr denkt, dass eine Hochzeit teuer ist- dann lasst Euch im besten Fall niemals scheiden.


In diesem Beitrag möchte ich die finanziellen Folgen einer Ehe ohne Ehevertrag mal außen vor lassen, dazu findet Ihr alle Infos in meinen anderen Beiträgen und auch im E-Book Henkelfrau. Alles im Griff.


Hier soll es einzig und allein um die Scheidung als gerichtliches Verfahren und die damit verbundenen- übrigens auch mit Ehevertrag unumgänglichen Kosten- gehen.


Die Kosten in einem gerichtlichen Verfahren- ja, in Deutschland werden standesamtlich geschlossene Ehen ausschließlich vor Gericht geschieden- richten sich bei allen Verfahren nach dem sogenannten Streitwert.


Bei einem Autokauf richtet sich der Streitwert nach dem Wert des Autos, bei einem Verkehrsunfall nach der Höhe des geltend gemachten Schadens und bei einem Ärztepfusch nach der Höhe des erhofften Schmerzensgeldes.


Bei einer Scheidung richtet sich der Streitwert hingegen nach der Summe der beiden Nettoeinkommen der Ehegatten (Netto, also das Nette, was nach allen Abzügen noch übrig bleibt), welche mit 3 multipliziert wird.


Beispiel: Ehefrau verdient 3.000 € netto, Ehemann verdient 2.000 € netto

  1. 3.000€ + 2.000€ = 5.000€

  2. 5.000€ x 3 = 15.000€

Streitwert: 15.000€





Abweichungen von diesem Streitwert können entstehen durch:

  1. Immobilien (Anrechnung je nach Bundesland in Höhe von 10-15% des Verkehrswertes)

  2. Vermögen der Ehegatten

  3. Umfang des Verfahrens

Mit diesem Streitwert lassen sich die anwaltlichen, sowie die gerichtlichen Kosten berechnen. #henkelfraugeheimtipp: Zwar gilt für eine Scheidung Anwaltszwang, jedoch braucht nur eine von beiden Parteien einen Anwalt. Damit lässt sich also bares Geld sparen.


Diese Kosten bemessen sich nach dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) und lassen sich ganz einfach mit RVG-Rechnern im Internet berechnen. Für die Profis unter Euch geht das natürlich auch mit Stift, Blatt und Habersack.


In unserem Beispielsfall ergeben sich somit die folgenden Kosten:

  1. Anwaltskosten 2.159,85€ (bei zwei Anwälten natürlich das doppelte)

  2. Gerichtskosten 972,00€

  3. Insgesamt: 3.131,85€

Je nach Einkommensgefälle zwischen den Ehegatten werden diese Kosten 50/50 geteilt oder der besser gestellten Partei auf Antrag vollständig in Rechnung gestellt.


Bevor Ihr heiratet und neben der Kutsche und dem Kaviar auch noch eine Champagner-Eisstatue für die Hochzeit bestellt, legt das Geld lieber für die Scheidung beiseite.





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