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Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern und Arbeitgebern im Umgang mit Krankmeldungen

In einem kürzlich bekannt gewordenen Fall haben Führungskräfte von Tesla Mitarbeitende, die krankgeschrieben waren, zu Hause aufgesucht. Während einige Beschäftigte erfreut über den Besuch waren, zeigten sich andere eher skeptisch. Dies wirft arbeitsrechtliche Fragen auf, die im folgenden Artikel erörtert werden.



Rechtliche Grundlagen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber


Grundsätzlich sind Arbeitnehmer bei Krankheit dazu verpflichtet, dem Arbeitgeber eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorzulegen. Diese Bescheinigung bestätigt, dass der oder die Betroffene aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage ist, die vertraglich vereinbarte Arbeit zu leisten. Arbeitnehmer haben das Recht auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall für bis zu sechs Wochen im Jahr (§ 3 Entgeltfortzahlungsgesetz - EntgFG). Dieses Recht gilt allerdings nur, wenn die Krankheit unverschuldet ist.Arbeitnehmer sind jedoch auch verpflichtet, alles dafür zu tun, um wieder gesund zu werden. Verstößt ein Beschäftigter absichtlich gegen diese Verpflichtung oder täuscht gar eine Krankheit vor, können arbeitsrechtliche und strafrechtliche Konsequenzen drohen. Das Vortäuschen einer Arbeitsunfähigkeit kann als Betrug gewertet werden (§ 263 Strafgesetzbuch - StGB).


Die Rechte der Arbeitgeber bei Verdacht auf vorgetäuschte Krankheit


Arbeitgeber haben das Recht, den Krankenstand in ihrem Unternehmen zu überwachen und Auffälligkeiten zu untersuchen. Wenn sich Zweifel an der Echtheit der Krankmeldung ergeben, dürfen sie Maßnahmen ergreifen, um den Verdacht zu klären. Dabei müssen sie jedoch die Persönlichkeitsrechte ihrer Mitarbeiter respektieren. Ein unangekündigter Besuch zu Hause, wie im Fall Tesla, kann als Eingriff in die Privatsphäre gewertet werden. Arbeitnehmer sind nicht verpflichtet, Vorgesetzten die Tür zu öffnen oder sie in ihre Wohnung zu lassen.Wenn der Verdacht einer vorgetäuschten Krankheit begründet ist, können Arbeitgeber alternative Maßnahmen ergreifen, wie zum Beispiel die Beauftragung einer Detektei. Eine verdeckte Überwachung ist jedoch nur in Ausnahmefällen erlaubt und darf nicht unverhältnismäßig in die Privatsphäre des Mitarbeitenden eingreifen. Dies hat das Bundesarbeitsgericht kürzlich bestätigt, indem es einem Arbeitnehmer 1.500 Euro Schmerzensgeld zugesprochen hat, nachdem er unrechtmäßig von einer Detektei überwacht wurde (Urteil v. 25.07.2024, Az. 8 AZR 225/23).


Pflichten der Arbeitnehmer: Wann kann es arbeitsrechtliche Konsequenzen geben?


Eine echte Erkrankung stellt keine Verletzung der Arbeitspflichten dar, und Arbeitgeber dürfen deswegen keine Sanktionen verhängen. Wiederholte, unverschuldete Krankheitstage führen in der Regel nicht zu arbeitsrechtlichen Konsequenzen. Allerdings können sich die Umstände ändern, wenn die Krankheitszeiten über einen längeren Zeitraum hinweg auftreten. Sollte ein Arbeitnehmer über mehrere Jahre hinweg mehr als sechs Wochen im Jahr fehlen, kann unter Umständen eine Kündigung gerechtfertigt sein, selbst wenn die Krankheit unverschuldet ist.


Maßnahmen bei Verdacht auf Missbrauch


Arbeitgeber können Maßnahmen ergreifen, wenn sie den Verdacht haben, dass eine Krankmeldung vorgetäuscht wurde. Dazu gehört eine genaue Dokumentation der Krankheitszeiten und deren Auffälligkeiten, wie etwa Fehltage an Brückentagen oder rund um Feiertage. Auch das Überprüfen von Aktivitäten in sozialen Medien kann in Ausnahmefällen Aufschluss darüber geben, ob eine Person tatsächlich arbeitsunfähig ist.Im Extremfall können arbeitsrechtliche Maßnahmen wie die Sperrung der Entgeltfortzahlung oder sogar eine Kündigung folgen. Es ist jedoch wichtig zu betonen, dass das Vortäuschen einer Krankheit keine Lappalie ist. Es handelt sich hierbei um einen schweren Verstoß gegen die arbeitsvertraglichen Pflichten, der sowohl zivilrechtliche als auch strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann.


Fazit: Rechte und Pflichten im Krankheitsfall

Sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber haben klare Rechte und Pflichten im Krankheitsfall. Während Arbeitnehmer berechtigt sind, bei Krankheit zu Hause zu bleiben und Lohnfortzahlung zu erhalten, müssen sie ehrlich und transparent handeln. Arbeitgeber haben das Recht, den Krankenstand zu überwachen, dürfen dabei jedoch nicht unverhältnismäßig in die Privatsphäre der Mitarbeitenden eingreifen. Bei Verdachtsfällen müssen rechtliche Rahmenbedingungen streng eingehalten werden, um Missbrauch zu verhindern und gleichzeitig die Rechte der Beschäftigten zu wahren.

Für weitere Informationen oder bei rechtlichen Fragen steht Ihnen die Kanzlei HENKELFRAU gerne zur Verfügung. 

Kontaktieren Sie uns unter info@henkelfrau.com oder telefonisch unter +49 155 66150207. Wir sind auf dem neuesten Stand der Rechtsprechung und unterstützen Sie gerne!

            

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