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Was tun nach einer Kündigung des Arbeitgebers? – Ein rechtlicher Leitfaden für Arbeitnehmer.

Aktualisiert: 27. Juni

Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber ist für viele Arbeitnehmer eine schwierige und oft auch schockierende Erfahrung. In solchen Momenten ist es wichtig, Ruhe zu bewahren und die nächsten Schritte überlegt zu planen.



In diesem Beitrag erläutere ich die rechtlichen Schritte, die man in Deutschland nach einer Kündigung unternehmen sollte, und wie man sich gegen eine unrechtmäßige Kündigung zur Wehr setzen kann.


1. Kündigung sorgfältig prüfen



Zunächst sollte die schriftliche Kündigung gründlich geprüft werden. Folgende Punkte sind dabei wichtig:



Form und Inhalt: Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und von einer dazu berechtigten Person unterzeichnet sein. Eine mündliche Kündigung ist unwirksam.


Kündigungsfrist: Die Kündigungsfrist muss eingehalten werden. Diese richtet sich nach den vertraglichen Vereinbarungen oder den gesetzlichen Vorgaben.


Begründung: In bestimmten Fällen, wie bei einer außerordentlichen (fristlosen) Kündigung, muss eine Begründung angegeben werden.



2. Arbeitsagentur informieren



Nach Erhalt der Kündigung sollte man sich unverzüglich bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend melden, spätestens jedoch innerhalb von drei Tagen. Andernfalls drohen Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld. Hierzu benötigt man folgende Unterlagen:



Kündigungsschreiben


Arbeitsvertrag


Zeugnisse und Qualifikationsnachweise



3. Prüfung auf Rechtmäßigkeit der Kündigung



Es ist ratsam, die Kündigung auf ihre Rechtmäßigkeit überprüfen zu lassen. Dies kann durch einen Anwalt für Arbeitsrecht oder über die Gewerkschaft erfolgen. Folgende Aspekte sind hierbei zu beachten:



Sozialauswahl: Bei betriebsbedingten Kündigungen muss der Arbeitgeber eine Sozialauswahl treffen, bei der soziale Kriterien wie Betriebszugehörigkeit, Lebensalter und Unterhaltspflichten berücksichtigt werden.


Kündigungsschutz: Für bestimmte Personengruppen (z.B. Schwangere, Schwerbehinderte, Betriebsratsmitglieder) gilt ein besonderer Kündigungsschutz.


Betriebsrat: Wenn ein Betriebsrat existiert, muss dieser vor der Kündigung angehört werden. Eine Kündigung ohne Anhörung des Betriebsrats ist unwirksam.



4. Kündigungsschutzklage einreichen



Wenn Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Kündigung bestehen, sollte man eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreichen. Diese muss innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung erfolgen. Versäumt man diese Frist, gilt die Kündigung als rechtswirksam.



Vorbereitung: Alle relevanten Unterlagen und Beweise sollten gesammelt werden.


Anwalt: Ein Anwalt kann bei der Klage unterstützen und die Erfolgsaussichten einschätzen.



5. Gütetermin und Gerichtsverfahren



Nach Einreichung der Klage findet in der Regel ein Gütetermin statt, bei dem eine einvernehmliche Lösung angestrebt wird. Kommt keine Einigung zustande, folgt ein Kammertermin, in dem das Gericht über die Rechtmäßigkeit der Kündigung entscheidet.



6. Weiterführende Maßnahmen



Unabhängig vom Ausgang des Verfahrens sollte man parallel nach neuen Jobmöglichkeiten suchen und sich weiterbilden, um die Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu erhöhen.



Fazit



Die Kündigung durch den Arbeitgeber ist ein einschneidendes Ereignis, das viele Fragen aufwirft. Durch ein strukturiertes Vorgehen und rechtzeitige Maßnahmen kann man seine Rechte wahren und sich gegen unrechtmäßige Kündigungen wehren. Ich berate Sie frühzeitig, damit wir das beste Ergebnis für Sie herausholen. Wenn Sie weitere Fragen oder spezifische Anliegen habt, schreiben Sie mir gerne per E-Mail an info@henkelfrau.com.



Bleibt informiert – eure Henkelfrau




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