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Wie werden Notarkosten berechnet?

annahenkelmann1

Aktualisiert: 12. Feb.

Die Notarkosten werden ausschließlich basierend auf der Bedeutung und dem Wert des Geschäfts berechnet, nicht jedoch nach dem Arbeitsaufwand des Notars. Das bundesweit einheitliche Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) legt für jede Amtshandlung des Notars einen bestimmten Gebührensatz fest.


Notarkosten Rechner


Die konkrete Gebühr wird ausgehend vom jeweiligen Gebührensatz und der gebührenabhängigen Staffelung nach dem Geschäftswert berechnet. Die Beurkundungsgebühr umfasst dabei eine umfassende Beratung durch den Notar, die Erstellung des Entwurfs sowie die eigentliche Beurkundung.


Gebührensatz  

Für einseitige Erklärungen ist die volle Gebühr (1,0) zu berechnen. Bei Verträgen und Beschlüssen wird die doppelte Gebühr (2,0) fällig. Für Betreuungs- und Vollzugstätigkeiten beträgt der Gebührensatz oft 0,5. Sollte die Vollzugstätigkeit des Notars beispielsweise nur die Einholung eines Vorkaufsrechtszeugnisses gemäß § 28 Abs. 1 des Baugesetzbuchs umfassen, beträgt die Gebühr maximal 50 €.


Henkelfrau Tipp: Bei einem Ehevertrag wird die volle Gebühr (2,0) zugrunde gelegt.​


Geschäftswert

Das GNotKG regelt die Ermittlung des Geschäftswerts für die Gebührenberechnung. Bei Kaufverträgen ist dies regelmäßig der Kaufpreis, bei Generalvollmachten das Bruttovermögen des Vollmachtgebers und bei Testamenten das Reinvermögen des Erblassers, wobei Schulden nur bis maximal zur Hälfte des Aktivvermögens abgezogen werden können.​


Gebührenrechner

Die Notargebühren können mit einem von der Bundesnotarkammer bereitgestellten Gebührenrechner ermittelt werden. Diesen Rechner finden Sie hier. Für die Richtigkeit der Berechnung übernehmen wir keine Gewähr. ​


Geschäftsprüfung 

Die ordnungsgemäße Kostenberechnung wird regelmäßig durch den Präsidenten des Landgerichts bzw. die Prüfungsabteilung der Notarkasse überprüft. Bei Unregelmäßigkeiten ist der Notar verpflichtet, Gebühren nachzufordern oder zurückzuerstatten. Falsche Wertangaben der Beteiligten sind strafbar.


Kontaktieren Sie uns gerne für ein Erstgespräch unter info@henkelfrau.com oder telefonisch unter +49 155 66150207. Alternativ können Sie direkt online einen Termin unter www.henkelfrau.com vereinbaren!




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