top of page

Stromausfall in der WEG – Wie eine einstweilige Verfügung den Stillstand beendete

Ein Fall aus dem Kanzleialltag

In einem aktuellen Fall unserer Kanzlei traf es eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) mit voller Wucht: Wegen erheblicher Mängel an der elektrischen Anlage wurde durch die Stadt die Stromversorgung des gesamten Gebäudes abgeschaltet. Die Maßnahme war drastisch, aber notwendig – das Sicherheitsrisiko war zu hoch.

Doch was dann geschah, zeigt eindrücklich, wie wichtig klare rechtliche Schritte in zerstrittenen Eigentümergemeinschaften sind.


einstweilige Verfügung WEG

Stillstand in der Eigentümergemeinschaft – mitten im Herbst

Die Stadt hatte konkrete Auflagen formuliert, unter welchen Bedingungen die Stromversorgung wieder aktiviert werden könne – darunter:

  • Austausch veralteter und unsicherer Leitungen

  • Nachrüstung von Schaltanlagen

  • Vorlage eines Sicherheitsnachweises durch ein zertifiziertes Fachunternehmen

Eigentlich also klare Vorgaben. Doch innerhalb der Eigentümergemeinschaft herrschte Dissens, Blockade und Kommunikationsverweigerung. Die notwendigen Sanierungsmaßnahmen wurden nicht beauftragt, weil keine Beschlussfassung zustande kam.

Besonders heikel: Das Gebäude wird ausschließlich mit elektrischen Heizsystemen beheizt – und der Vorfall ereignete sich kurz vor Beginn der Heizperiode.


Unser Mandant: Handlungsfähig dank einstweiliger Verfügung

Um die drohende Heiz- und Stromkrise abzuwenden, haben wir für unseren Mandanten in einem einstweiligen Rechtsschutzverfahren erfolgreich eine einstweilige Verfügung gegen die Hausverwaltung erwirkt.

Kernpunkte:

  • Die Verwaltung wurde verpflichtet, unverzüglich eine Fachfirma mit der Umsetzung der von der Stadt vorgegebenen Maßnahmen zu beauftragen

  • Die Verfügungsanordnung war mit einem klaren Fristenplan und Nachweispflichten verbunden

  • Unser Mandant konnte so eigenverantwortlich handeln, obwohl die Gemeinschaft blockierte

Wenige Wochen später war es soweit: Die Elektrik wurde erneuert, die Stadt gab grünes Licht – Strom und Heizung funktionierten wieder.


Rechtstipps: Was tun bei Blockade in der WEG?

Zerstrittene Eigentümergemeinschaften sind leider keine Seltenheit. Wenn es um sicherheitsrelevante Mängel geht, ist schnelles Handeln gefragt. Hier einige Tipps aus der Praxis:

Gefahr im Verzug? Recht auf einstweiligen Rechtsschutz!

Bei akuten Risiken wie Stromausfall, Heizungsdefekt oder Einsturzgefahr kann jedes Mitglied einer WEG über das Gericht Maßnahmen durchsetzen lassen – ohne vorherige Beschlussfassung.

Stadt oder Behörde gibt Vorgaben? Handlungsdruck ernst nehmen.

Verwaltungsanordnungen (z. B. Nutzungseinschränkungen oder Abschaltungen) sind bindend. Untätigkeit kann hohe Kosten, Bußgelder oder Ersatzpflichten nach sich ziehen.

Verwaltung untätig? Klare Pflichtverletzung.

Die Hausverwaltung ist zur ordnungsgemäßen Verwaltung verpflichtet (§ 27 WEG). Kommt sie dieser nicht nach, kann sie gerichtlich zur Handlung verpflichtet werden – oder sogar abberufen werden.

Miteigentümer können sich wehren.

Auch in zerstrittenen Gemeinschaften haben einzelne Eigentümer individuelle Rechte – sie müssen nicht tatenlos zusehen, wie das Gemeinschaftseigentum verfällt.

Fazit: Recht schafft Strom – und Sicherheit

Dieser Fall zeigt, wie wichtig es ist, auch in chaotischen Eigentümergemeinschaften rechtlich handlungsfähig zu bleiben. Mit der richtigen Strategie lassen sich Blockaden überwinden – und akute Gefahren für Gesundheit, Eigentum und Wohnqualität abwenden.


Probleme in Ihrer WEG? Wir setzen Ihre Eigentümerrechte durch.

Ob Stromausfall, Sanierungsstau oder verwaltungsrechtliche Stillstände – wir machen den Weg frei, wenn andere blockieren.

Jetzt anrufen unter: +49 155 66150207📅 Oder direkt online Termin buchen: www.henkelfrau.com/book-online

Rechtsanwältin Anna Kiehl – Ihre Partnerin für Eigentumsrecht, WEG-Streitigkeiten und schnellen Rechtsschutz.

Klar. Durchsetzungsstark. HENKELFRAU.


Erstberatung (vor Ort, Online, Telefon)
€226.10
1 Std.
Jetzt buchen

Kommentare

Mit 0 von 5 Sternen bewertet.
Noch keine Ratings

Rating hinzufügen

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag von 08:00 bis 18:00 Uhr

Samstags und außerhalb der regulären Öffnungszeiten nach Absprache

Jetzt Termin vereinbaren!

HENKELFRAU Newsletter

©2021 HENKELFRAU - Impressum | Datenschutz

bottom of page