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5 Mythen über den Ehevertrag

Eines der größten Probleme bezüglich des Ehevertrages sind die vielen Mythen, die um diesen herrschen. Meine Arbeit liegt in erster Linie darin, über diese Mythen aufzuklären und sie entsprechend zu widerlegen.


Im letzten Blogbeitrag wurde der Zugewinnausgleich vorgestellt, der immer dann gilt, wenn kein Ehevertrag geschlossen wurde. Für jede andere bzw. abweichende Regelung muss ein Ehevertrag geschlossen werden.


Dem Inhalt des Ehevertrages sind aufgrund der in Deutschland geltenden Vertragsfreiheit keine Grenzen gesetzt. Dennoch ist ein Ehevertrag nur dann vor Gericht gültig, wenn dieser notariell beurkundet wurde. -> henkelfraugeheimtipp: Beim Inhalt des Ehevertrages darüber nachdenken, ob dieser auch von einem Gerichtsvollzieher vollstreckbar wäre.

Fragen und Anmerkungen gerne an info@henkelfrau.com oder per DM an https://www.instagram.com/henkelfrau/

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