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Fair statt kompliziert: Die modifizierte Zugewinngemeinschaft als Ehemodell mit Zukunft

modifizierte Zugewinngemeinschaft

Warum pauschale Gütertrennung oft der falsche Weg ist

Viele Paare entscheiden sich bei der Ehe für den gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft – meist ohne sich näher mit den rechtlichen Folgen zu befassen. Andere wiederum streben eine komplette Gütertrennung an, aus Angst vor finanziellen Nachteilen im Scheidungsfall.

Doch zwischen diesen Extremen gibt es eine oft übersehene, aber hoch flexible Lösung: die modifizierte Zugewinngemeinschaft.

Als erfahrene Kanzlei für Familienrecht und Eheverträge erklären wir von HENKELFRAU, wann sich die modifizierte Zugewinngemeinschaft lohnt, wie sie funktioniert – und warum sie in modernen Beziehungen zunehmend an Bedeutung gewinnt.


Was ist die modifizierte Zugewinngemeinschaft?

Bei der Zugewinngemeinschaft nach deutschem Recht (§ 1363 BGB) bleiben die Vermögen beider Ehepartner getrennt. Im Fall der Scheidung wird der Zugewinn, also das während der Ehe erworbene Vermögen, ausgeglichen – meist durch eine Zahlung des besser gestellten Ehepartners an den anderen.

Die modifizierte Zugewinngemeinschaft ist eine vertraglich angepasste Variante dieses gesetzlichen Modells. Sie ermöglicht es Ehepartnern, bestimmte Aspekte individuell zu regeln, z. B.:

  • Ausschluss des Zugewinnausgleichs im Scheidungsfall, aber nicht im Todesfall

  • Einbeziehung oder Ausschluss bestimmter Vermögenswerte (z. B. Unternehmen, Immobilien, Erbschaften)

  • Freigrenzen für Schenkungen oder Abfindungen

  • Stufenmodelle mit zunehmendem Ausgleich je nach Ehedauer


Kurz gesagt: Die modifizierte Zugewinngemeinschaft ist ein flexibler Ehevertrag zwischen Zugewinnausgleich und Gütertrennung – angepasst an Ihre Lebensrealität.


Für wen ist die modifizierte Zugewinngemeinschaft sinnvoll?

  • Selbstständige & Unternehmer – zur Absicherung des Betriebs

  • Paare mit ungleicher Vermögensverteilung

  • Eheleute mit Immobilien- oder Kapitalvermögen

  • Patchworkfamilien mit individuellen Vorstellungen

  • Paare mit einem gemeinsamen Vermögensaufbauziel, aber unterschiedlichem Einkommen

  • Junge Paare, die vorsorgen wollen – ohne Misstrauen


Typische Regelungen in einem Ehevertrag mit modifizierter Zugewinngemeinschaft

Ein individuell gestalteter Ehevertrag kann z. B. folgende Inhalte enthalten:

  • Stichtagsregelung (z. B. kein Ausgleich bei Scheidung vor dem 5. Ehejahr)

  • Gütertrennung auf Zeit, z. B. bei Firmengründung

  • Ausschluss bestimmter Vermögenswerte vom Ausgleich (z. B. elterliches Erbe)

  • Abfindungszahlungen statt klassischem Zugewinnausgleich

  • Verzicht auf Versorgungsausgleich oder Unterhalt (nur eingeschränkt zulässig)

Wichtig: Ein solcher Vertrag muss notariell beurkundet werden, um wirksam zu sein.


Was sind die Vorteile der modifizierten Zugewinngemeinschaft?

  1. Rechtssicherheit: klare Regeln für den Fall der Trennung oder des Todes

  2. Partnerschaftlicher Ausgleich ohne totale Trennung

  3. Schutz von Unternehmens- oder Familienvermögen

  4. Maßgeschneiderte Gerechtigkeit statt pauschaler Lösungen

  5. Entlastung bei Trennung oder Scheidung – finanziell wie emotional


Kann man die modifizierte Zugewinngemeinschaft nachträglich vereinbaren?

Ja – ein Ehevertrag ist vor oder während der Ehe jederzeit möglich. Gerade bei größeren Veränderungen wie:

  • Immobilienkauf

  • Familiengründung

  • Selbstständigkeit oder Unternehmensbeteiligung

  • Erbschaften oder Schenkungen

empfiehlt es sich, den Güterstand zu überdenken – und ggf. nachträglich anzupassen.


Wie unterstützt Sie die Kanzlei HENKELFRAU?

Als Kanzlei für modernes Familienrecht beraten wir Sie nicht nur juristisch, sondern auch strategisch und emotional intelligent. Wir gestalten Eheverträge mit dem Blick für das Wesentliche – klar, fair und zukunftsorientiert.

Unsere Leistungen:

  • Individuelle Beratung zur modifizierten Zugewinngemeinschaft

  • Erstellung rechtssicherer Eheverträge

  • Kooperation mit Notariaten

  • Aufklärung zu Versorgungsausgleich, Unterhalt & steuerlichen Auswirkungen

  • Ehevertrag-Check bei bereits bestehenden Regelungen

  • Bestehendes Netzwerk an Notaren, welches Sie zur Unterzeichnung nutzen können


Fazit: Eine Beziehung auf Augenhöhe verdient einen Vertrag auf Augenhöhe

Die modifizierte Zugewinngemeinschaft ist keine Absicherung gegen die Liebe – sondern ein Instrument für Fairness und Respekt in allen Lebensphasen. Sie schafft Klarheit, schützt Vermögen und fördert Vertrauen.


Jetzt Ehevertrag prüfen oder gestalten lassen – mit Kanzlei HENKELFRAU

Rufen Sie mich an unter: +49 155 66150207

Oder buchen Sie direkt einen Termin: www.henkelfrau.com/book-online

Rechtsanwältin Anna Kiehl ist Ihre Ansprechpartnerin für moderne Eheverträge mit Weitblick.

Klar. Fair. HENKELFRAU.


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