Digitaler Nachlass regeln: So sorgen Sie rechtzeitig vor
- annahenkelmann1
- 18. Juli
- 2 Min. Lesezeit
Was passiert mit meinen digitalen Daten, wenn ich sterbe?
In Zeiten von Social Media, Onlinebanking und Cloud-Speicher wird eine Frage immer drängender: Was passiert mit meinem digitalen Erbe nach meinem Tod? Wer bekommt Zugriff auf meine Onlinekonten, E-Mails oder digitalen Verträge? Und wie können Angehörige den digitalen Nachlass rechtssicher verwalten?
Als spezialisierte Kanzlei für Erbrecht und digitale Vorsorge gibt Ihnen die Kanzlei HENKELFRAU einen fundierten Überblick und praktische Handlungsempfehlungen, wie Sie Ihren digitalen Nachlass regeln können – rechtssicher, effektiv und verständlich.

Was zählt zum digitalen Nachlass?
Der digitale Nachlass umfasst alle digitalen Inhalte und Rechte, die Sie zu Lebzeiten angelegt oder genutzt haben. Dazu zählen u. a.:
E-Mail-Konten (z. B. Gmail, GMX, Outlook)
Onlinebanking und Finanzplattformen (z. B. PayPal, N26)
Soziale Netzwerke (z. B. Facebook, Instagram, LinkedIn)
Abonnements und Streamingdienste (z. B. Netflix, Spotify, Amazon Prime)
Online-Shops und Kundenkonten (z. B. Zalando, Amazon)
Cloud-Speicher (z. B. Dropbox, Google Drive, iCloud)
Kryptowährungen und Wallets (z. B. Bitcoin, Ethereum)
Webseiten, Domains, Blogs
Digitale Verträge und Rechnungen
Wichtig: Auch Accounts, die nur privat genutzt werden, können einen wirtschaftlichen oder ideellen Wert haben.
Wer erbt digitale Daten?
Nach deutschem Recht (§ 1922 BGB) geht beim Tod einer Person sämtliches Vermögen – und damit auch digitale Inhalte und Nutzungsrechte – auf die Erben über. Doch in der Praxis ist der Zugriff oft erschwert:
Passwörter fehlen
Zwei-Faktor-Authentifizierungen verhindern Zugriff
Anbieter berufen sich auf Datenschutz
Tipp der Kanzlei HENKELFRAU: Ohne klare Regelung riskieren Sie, dass wichtige Informationen verloren gehen oder Erben rechtlich kämpfen müssen.
Wie regelt man den digitalen Nachlass richtig?
1. Übersicht erstellen
Führen Sie eine Liste mit allen digitalen Konten, Zugängen und Nutzungsrechten. Verwenden Sie Passwortmanager oder verschlüsselte Dokumente.
2. Digitales Testament erstellen
Legen Sie fest, wer Ihre digitalen Daten verwalten darf und welche Konten gelöscht, weitergeführt oder übertragen werden sollen. Dies kann Teil eines klassischen Testaments oder einer eigenständigen digitalen Verfügung sein.
3. Vorsorgevollmacht erweitern
Erteilen Sie einer Vertrauensperson (z. B. Ehepartner, Kind, Anwalt) ausdrücklich die Befugnis, auch digitale Angelegenheiten zu regeln – bereits zu Lebzeiten bei Geschäftsunfähigkeit.
4. Anbieter informieren
Manche Plattformen bieten eigene Funktionen zur Nachlassregelung (z. B. Facebooks „Nachlasskontakt“). Nutzen Sie diese frühzeitig.
5. Juristische Beratung einholen
Ein anwaltlich gestalteter Plan für den digitalen Nachlass verhindert spätere Konflikte. Als erfahrene Kanzlei helfen wir Ihnen bei der rechtssicheren Ausgestaltung.
Was passiert ohne Regelung?
Fehlt eine Regelung, müssen Angehörige mühselig bei Anbietern Anträge stellen – oft mit ungewissem Ausgang. Nicht selten bleibt der Zugang dauerhaft gesperrt oder Daten gehen verloren.
Ein häufiger Fall: Angehörige können Onlinekonten nicht kündigen, es entstehen laufende Kosten, etwa für Abos oder Domains.
Checkliste: Digitaler Nachlass – was Sie tun sollten
Liste aller digitalen Konten und Zugänge erstellen
Zugangsdaten sicher verwahren (z. B. Passwortmanager)
Regelung im Testament oder digitaler Verfügung treffen
Vorsorgevollmacht auf digitale Inhalte ausweiten
Familienangehörige informieren
Juristischen Rat einholen
Fazit: Digitaler Nachlass braucht klare Regeln
Der digitale Nachlass ist kein Zukunftsthema mehr – er betrifft uns alle. Mit einem rechtssicheren Plan entlasten Sie Ihre Angehörigen und sorgen dafür, dass Ihr digitales Leben verantwortungsvoll verwaltet wird.
Die Kanzlei HENKELFRAU unterstützt Sie umfassend bei der Vorsorgeplanung, Testamentserstellung und Nachlassregelung – analog wie digital.
Sie möchten Ihren digitalen Nachlass professionell regeln? Buchen Sie jetzt Ihren Termin!






Kommentare