Pflichtteilsberechnung & Pflichtteilsanspruch verwalten: So sichern Sie Ihren gesetzlichen Anspruch
- annahenkelmann1
- 18. Juli
- 2 Min. Lesezeit
Aktualisiert: 8. Aug.
Was ist der Pflichtteil – und wann besteht er?
Der Pflichtteil sichert nahen Angehörigen – z. B. Kindern oder Ehepartnern – einen gesetzlichen Mindestanteil am Nachlass, selbst wenn sie im Testament enterbt wurden. Doch wer seinen Pflichtteil geltend machen will, muss aktiv werden – und oft zahlen sich juristische Klarheit und Durchsetzungsstärke wortwörtlich aus.
Als erfahrene Kanzlei für Erbrecht und strategische Nachlassregelung zeigt Ihnen HENKELFRAU, wie Sie Ihren Pflichtteilsanspruch berechnen, durchsetzen und rechtssicher verwalten können.

Wer hat Anspruch auf den Pflichtteil?
Pflichtteilsberechtigt sind in der Regel:
Ehegatten bzw. eingetragene Lebenspartner
Kinder (auch nichtehelich oder adoptiert)
Enkel (wenn deren Eltern bereits verstorben sind)
Eltern (nur, wenn keine Abkömmlinge vorhanden sind)
Wichtig: Geschwister, Onkel/Tanten, Freunde oder Stiefkinder haben keinen Pflichtteilsanspruch, auch wenn sie oft davon ausgehen.
Wie berechnet sich der Pflichtteil?
Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und wird in Geld ausgezahlt – also nicht in Immobilien, Schmuck oder anderen Sachwerten. Die Pflichtteilsberechnung erfolgt in drei Schritten:
1. Nachlasswert ermitteln
Dazu gehören:
Immobilien (Verkehrswert!)
Bankguthaben
Wertpapiere, Lebensversicherungen
Hausrat & Fahrzeuge
Schulden (werden abgezogen)
2. Gesetzlichen Erbteil bestimmen
Was hätte der Pflichtteilsberechtigte ohne Testament geerbt?
Beispiel: Eine Tochter ist neben der Ehefrau des Verstorbenen Alleinerbin. Gesetzlich hätte die Tochter 1/2 geerbt → Pflichtteil = 1/4.
3. Pflichtteil = 50 % des gesetzlichen Erbteils (in €)
Bei einem Nachlasswert von 400.000 € und gesetzlichem Erbteil von 1/2 → Pflichtteil = 100.000 €.
Was viele nicht wissen: Auch Schenkungen zählen!
Wurden zu Lebzeiten größere Vermögenswerte verschenkt (z. B. eine Immobilie an ein Kind), können diese sog. „Pflichtteilsergänzungsansprüche“ ausgelöst werden – je nach Zeitpunkt der Schenkung auch anteilig.
Kanzlei HENKELFRAU prüft für Sie:
Welche Schenkungen pflichtteilserhöhend sind
Wie Altverträge, Nießbrauch oder Wohnrechte berücksichtigt werden
Welche Fristen gelten
Wie mache ich den Pflichtteil geltend?
Auskunft verlangen: Erben müssen ein vollständiges Nachlassverzeichnis vorlegen.
Werte prüfen lassen: Oft ist ein unabhängiges Gutachten zu Immobilien, Schmuck oder Firmenanteilen notwendig.
Anspruch beziffern: Juristisch korrekt und fristgerecht.
Zahlung fordern: Außergerichtlich oder gerichtlich, je nach Reaktion der Erben.
Tipp: Pflichtteilsansprüche verjähren nach 3 Jahren ab Kenntnis von Tod und Enterbung!
Wie unterstützt mich die Kanzlei HENKELFRAU dabei?
Als spezialisierte Kanzlei für Erbrecht bietet die Kanzlei HENKELFRAU:
Prüfung und Berechnung Ihres Pflichtteilsanspruchs
Taktisch kluge Kommunikation mit Miterben
Durchsetzung bei verweigerter Auskunft oder Zahlung
Vermeidung unnötiger Familienkonflikte
Gestaltung von Nachlassregelungen zur Pflichtteilsminimierung
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Ob Enterbung, unfaire Schenkungen oder versteckte Werte: Pflichtteilsansprüche sind komplex – und oft emotional belastet. Wir nehmen Ihnen den rechtlichen Druck ab – mit Expertise, Verhandlungsgeschick und klarem Fokus auf Ihr Ziel.
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