top of page

Kindesunterhalt: Anspruch, Berechnung, Durchsetzung

Kindesunterhalt ist mehr als nur ein finanzielles Thema – er ist Ausdruck elterlicher Verantwortung und ein gesetzlich geschützter Anspruch des Kindes. In diesem Beitrag erklären wir, wer zum Unterhalt verpflichtet ist, wie sich die Höhe des Unterhalts berechnet und welche Möglichkeiten bestehen, wenn nicht oder nur unregelmäßig gezahlt wird.


Kindesunterhalt

Was ist Kindesunterhalt?

Kindesunterhalt bezeichnet die gesetzlich verankerte Pflicht beider Eltern, für den Lebensunterhalt ihres Kindes zu sorgen – und zwar unabhängig davon, ob sie verheiratet waren, zusammenleben oder getrennt sind.

Grundlage ist § 1601 BGB: Verwandte in gerader Linie sind einander unterhaltspflichtig. Damit sind vor allem die Eltern gegenüber ihren Kindern gemeint.


Wer ist unterhaltspflichtig – und in welcher Form?

Es wird zwischen Naturalunterhalt und Barunterhalt unterschieden:

  • Naturalunterhalt (auch Betreuungsunterhalt genannt) wird von dem Elternteil geleistet, bei dem das Kind lebt. Er umfasst Unterkunft, Nahrung, Kleidung, Betreuung und Erziehung.

  • Barunterhalt muss von dem anderen Elternteil gezahlt werden – meist in Form einer monatlichen Geldzahlung.

Beide Formen sind gleichwertig und betreffen gemeinsam die Verantwortung beider Elternteile.


Wie wird der Kindesunterhalt berechnet?

Die Berechnung des Kindesunterhalts richtet sich in der Praxis regelmäßig nach der Düsseldorfer Tabelle. Diese ist keine gesetzliche Vorschrift, aber bundesweit anerkannter Standard zur Bestimmung des monatlichen Unterhaltsbetrags.

Die Höhe richtet sich nach:

  • dem bereinigten Nettoeinkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils

  • dem Alter des Kindes

  • dem Anspruch auf Kindergeld, der anteilig abgezogen wird (§ 1612b BGB)

Zum bereinigten Nettoeinkommen zählen:

Erwerbseinkommen, Renten, Vermögenseinkünfte


Nicht berücksichtigt: freiwillige Ausgaben wie Urlaube, Streaming-Abos, Luxusausgaben

Berufsbedingte Aufwendungen, Sozialabgaben und angemessene Altersvorsorgebeiträge können hingegen abgezogenwerden.


Was gehört zum Unterhaltsbedarf eines Kindes?

Der Kindesunterhalt dient der Deckung des sogenannten Existenzminimums, darunter:

  • Unterkunft & Verpflegung

  • Kleidung

  • Schul- & Ausbildungskosten

  • Taschengeld

  • Gesundheitskosten (z. B. Medikamente, Brillen)

  • Teilweise Freizeitaktivitäten

Nicht enthalten sind Sonderbedarfe (z. B. Klassenfahrt, Zahnspange), die zusätzlich geltend gemacht werden können.


Wie lange besteht ein Unterhaltsanspruch?

  • Minderjährige Kinder: Anspruch bis zur Volljährigkeit

  • Volljährige Kinder: Anspruch bleibt bestehen, sofern sich das Kind in der ersten Schul- oder Berufsausbildung befindet

  • Ab 18: Direktzahlung an das Kind (nicht mehr an den betreuenden Elternteil)

Eine Altersgrenze gibt es nicht – entscheidend ist der Ausbildungsstatus.


Was tun, wenn kein Unterhalt gezahlt wird?

Zahlt der unterhaltspflichtige Elternteil nicht oder nur teilweise, gibt es verschiedene Wege zur Durchsetzung:

1. Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt

  • Staatliche Leistung nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG)

  • Wird vom Staat gezahlt und später beim Unterhaltspflichtigen eingefordert

2. Titel erstellen lassen

  • Z. B. durch Jugendamt (Beurkundung) oder gerichtliche Entscheidung

  • Damit kann der Unterhalt zwangsweise vollstreckt werden (z. B. Pfändung)

3. Strafrechtliche Konsequenzen (§ 170 StGB)

  • Bei vorsätzlicher Nichtzahlung kann Strafanzeige erstattet werden

  • Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren möglich


Kindesunterhalt ist ein durchsetzbarer Rechtsanspruch

Der Anspruch auf Kindesunterhalt ist gesetzlich garantiert und kann bei Bedarf durch das Familiengericht geltend gemacht und vollstreckt werden. Eltern können sich ihrer Unterhaltspflicht nicht entziehen, auch nicht durch private Absprachen, solange sie dem Kindeswohl nicht genügen.


Fazit: Kindesunterhalt sichert nicht nur finanzielle Stabilität, sondern auch Fairness

Kindesunterhalt ist kein Gefallen – sondern gesetzliche Pflicht und Ausdruck elterlicher Verantwortung. Während ein Elternteil durch Betreuung leistet, ist der andere zum finanziellen Beitrag verpflichtet. Die Düsseldorfer Tabelle sorgt für Verlässlichkeit, das Gesetz für Durchsetzbarkeit.

Fragen zum Kindesunterhalt? Wir helfen weiter.

Ob Sie Unterhalt zahlen müssen, Anspruch geltend machen möchten oder Probleme bei der Durchsetzung haben:

Rechtsanwältin Anna Kiehl berät Sie kompetent, diskret und lösungsorientiert.


Erstberatung (vor Ort, Online, Telefon)
€226.10
1 Std.
Jetzt buchen

+49 2131 3875430

Kommentare

Mit 0 von 5 Sternen bewertet.
Noch keine Ratings

Rating hinzufügen

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag von 08:00 bis 18:00 Uhr

Samstags und außerhalb der regulären Öffnungszeiten nach Absprache

Jetzt Termin vereinbaren!

HENKELFRAU Newsletter

©2021 HENKELFRAU - Impressum | Datenschutz

bottom of page