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Die Zugewinngemeinschaft 2.0 oder auch modifizierte Zugewinngemeinschaft

Die Zugewinngemeinschaft aka gesetzlicher Güterstand aka der Ursprung allen Übels wurde hier ja bereits vorgestellt. Da daran ja zum Glück nicht alles vollkommen sinnbefreit ist, folgt nun die Vorstellung der modifizierten Zugewinngemeinschaft. Was bedeutet modifizierte Zugewinngemeinschaft, wie wird diese rechtssicher gewählt und warum ist diese eine wirkliche Alternative zu den gesetzlich normierten Güterstanden?


1. Wieso


Bei der Modifikation der Zugewinngemeinschaft handelt es sich dem Namen nach grundsätzlich um eine Anwendung des gesetzlichen Güterstandes der Zugewinngemeinschaft gemäß §§ 1363 ff. BGB. Bei der modifizierten Zugewinngemeinschaft werden die Regelungen zur Beendigung der Zugewinngemeinschaft durch Tod beibehalten. Die Modifikation findet an der Stelle der Beendigung der Zugewinngemeinschaft durch Scheidung statt und verlangt für diesen Fall eine individuelle Regelung der Ehegatten- hier wird in der Regel die Gütertrennung gewählt. Also kurzum: Die Ehegatten leben im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft, es sei denn die Ehegatten lassen sich scheiden. In diesem Fall gilt beispielsweise die Gütertrennung.


2. Weshalb


Die Zugewinngemeinschaft stellt eine Vertragsfreiheit im Rahmen des § 1408 BGB dar. Jedoch bedarf auch die modifizierte Zugewinngemeinschaft der notariellen Beurkundung, da durch den Verzicht auf Zugewinnausgleich gesetzlich normierte Ansprüche abgeschnitten werden.


3. Warum

Die modifizierte Zugewinngemeinschaft ist insbesondere für solche Paare interessant, bei denen ein Ausgleich von Care-Arbeit keine Rolle spielt und der Schutz des Vermögens im Vordergrund steht. Dadurch werden die steuer- und erbrechtlichen Vorteile der Zugewinngemeinschaft im Fall des Todes beibehalten. Bei einer Scheidung wird durch die modifizierte Zugewinngemeinschaft kein Zugewinnausgleich fällig.




-> Wer sich keine Gedanken über die güterrechtlichen Folgen einer Ehe macht ist dumm!


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