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Häusliche Gewalt: Wie Sie anwaltlich unterstützt werden können

Häusliche Gewalt ist ein sensibles und oft tabuisiertes Thema, das Menschen in allen gesellschaftlichen Schichten betreffen kann. Opfer haben jedoch das Recht auf Schutz und Unterstützung. Dieser Artikel zeigt auf, welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen, wie das Gewaltschutzgesetz (GewSchG) Betroffene schützt, und wie Sie anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen können.


Häusliche Gewalt

Was ist häusliche Gewalt?


Häusliche Gewalt umfasst alle Formen von physischer, psychischer, sexueller oder ökonomischer Gewalt, die innerhalb von Partnerschaften oder familiären Beziehungen ausgeübt werden. Dabei kann es sich um Schlagen, Bedrohungen, Stalking oder finanzielle Kontrolle handeln. Entscheidend ist, dass eine Form der Macht und Kontrolle ausgeübt wird.


Rechtliche Grundlagen: Das Gewaltschutzgesetz


Das Gewaltschutzgesetz (GewSchG) bietet Opfern von häuslicher Gewalt weitreichenden Schutz. Es ermöglicht schnelle und unbürokratische Maßnahmen durch das Familiengericht, um das Opfer zu schützen.


Wesentliche Regelungen des GewSchG:


  1. Wohnungsverweisung: Gemäß § 1 Abs. 1 GewSchG kann der Täter aus der gemeinsamen Wohnung verwiesen werden.

  2. Kontakt- und Näherungsverbote: § 1 Abs. 2 GewSchG ermöglicht es dem Gericht, dem Täter jeglichen Kontakt oder Näherung zu untersagen.

  3. Unterlassung von Belästigungen: Zusätzlich kann der Täter dazu verpflichtet werden, jegliche Form von Nachstellungen oder Belästigungen zu unterlassen.


Beispiel aus der Rechtsprechung:


In einem Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz (Az.: 13 UF 629/18) wurde das Wohnungsverweisungsrecht gestärkt. Das Gericht entschied, dass selbst bei gemeinsamem Eigentum der Wohnung der Schutz des Opfers Vorrang hat.


Strafrechtliche Aspekte


Neben den Regelungen des GewSchG können auch strafrechtliche Schritte eingeleitet werden. Hierzu gehören:

  • Anzeige wegen Körperverletzung (§ 223 StGB),

  • Anzeige wegen Bedrohung (§ 241 StGB),

  • Anzeige wegen Stalking (§ 238 StGB).

Die Polizei hat zudem die Möglichkeit, den Täter im Rahmen eines Platzverweises aus der Wohnung zu entfernen, um eine unmittelbare Gefahr abzuwenden.


Wie kann ein Anwalt helfen?


Eine anwaltliche Beratung ist für Opfer von häuslicher Gewalt besonders wichtig. Ein Anwalt oder eine Anwältin kann:

  1. Schutzanordnungen beantragen: Ihr Anwalt kann beim zuständigen Familiengericht Anträge auf Wohnungsverweis oder Kontaktverbote stellen.

  2. Strafrechtliche Schritte einleiten: Er oder sie unterstützt Sie bei der Erstellung einer Anzeige und begleitet Sie durch das Strafverfahren.

  3. Beratung zur weiteren Sicherheit: Neben rechtlichen Schritten kann ein Anwalt auch Hinweise zu Schutzmöglichkeiten durch Frauenhäuser oder Beratungsstellen geben.

  4. Vertretung vor Gericht: Im Fall einer Verhandlung übernimmt der Anwalt Ihre Vertretung und sorgt dafür, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben.


Ihre Rechte durchsetzen – mit der Kanzlei HENKELFRAU


Die Kanzlei HENKELFRAU steht Ihnen bei allen Fragen rund um das Thema häusliche Gewalt kompetent zur Seite. Unsere erfahrene Anwältin kennt die neuesten Rechtsprechungen und setzt sich für Ihren Schutz ein.


Kontaktieren Sie uns:

Telefon: +49 155 66150207


Wir sind für Sie da und unterstützen Sie in allen rechtlichen Belangen. Lassen Sie uns gemeinsam Ihre Sicherheit und Rechte sichern.



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