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Installation einer PV-Anlage – Vertragsarten, Mängel, Rechte bis zum Schadensersatz

Aktualisiert: 27. Juni

Die Installation einer Photovoltaikanlage (PV-Anlage) auf dem Hausdach ist eine bedeutende Investition, die zur nachhaltigen Energieversorgung beiträgt. Ein solches Projekt erfordert klare vertragliche Regelungen und die Berücksichtigung rechtlicher Rahmenbedingungen. Dieser Beitrag erläutert die wesentlichen Vertragsarten, potenzielle Mängel, relevante rechtliche Aspekte und die Durchsetzung der Rechte des Auftraggebers bis zum Schadensersatz.



Vertragsarten bei der Installation einer Photovoltaikanlage

1. Kaufvertrag

Bei einem Kaufvertrag erwirbt der Auftraggeber die Photovoltaikanlage vom Verkäufer und lässt sie von einem Installateur montieren. Der Kaufvertrag regelt die Lieferung der Komponenten und die Zahlungsbedingungen.

2. Werkvertrag

Ein Werkvertrag umfasst sowohl die Lieferung als auch die Installation der Photovoltaikanlage. Der Anbieter schuldet dem Auftraggeber ein funktionierendes Werk, das heißt eine betriebsbereite Photovoltaikanlage.

3. Pachtvertrag

In einem Pachtvertrag verpachtet der Anbieter die Photovoltaikanlage an den Auftraggeber. Der Auftraggeber kann den erzeugten Strom nutzen oder ins öffentliche Netz einspeisen und zahlt dafür eine monatliche Pacht.

4. Mietvertrag

Ähnlich wie beim Pachtvertrag mietet der Auftraggeber die Anlage für eine bestimmte Laufzeit und zahlt eine monatliche Miete. Hier bleibt der Anbieter weiterhin Eigentümer der Anlage.


Mängel und deren rechtliche Relevanz

1. Liefermängel

Liefermängel betreffen unvollständige oder beschädigte Komponenten. Der Auftraggeber kann die Nachlieferung oder den Austausch mangelhafter Teile verlangen.

2. Montagemängel

Montagemängel entstehen durch unsachgemäße Installation, wie z.B. fehlerhafte Verkabelung oder unzureichende Befestigung. Diese können die Funktionalität und Sicherheit der Anlage beeinträchtigen.

3. Leistungsmängel

Leistungsmängel treten auf, wenn die Anlage nicht die vertraglich zugesicherte Leistung erbringt. Der Auftraggeber hat Anspruch auf Nachbesserung oder Minderung des Kaufpreises.

4. Vertragsmängel

Vertragsmängel entstehen durch unklare oder unvollständige Vertragsklauseln. Ein rechtssicherer Vertrag sollte alle wichtigen Punkte wie Leistungsgarantie, Wartung und Haftung eindeutig regeln.


Rechtliche Aspekte und Vorsichtsmaßnahmen

1. Prüfung des Vertrags

Vor Unterzeichnung sollte der Vertrag auf Vollständigkeit und Klarheit geprüft werden. Wichtige Punkte sind:

  • Leistungsbeschreibung: Detaillierte Spezifikation der Anlage und der zu erwartenden Leistung.

  • Zahlungsmodalitäten: Klare Regelung der Zahlungsbedingungen und Fristen.

  • Garantie- und Gewährleistungsfristen: Festlegung der Dauer und des Umfangs der Garantie.

  • Wartung und Service: Regelungen zur Wartung und zu Serviceleistungen nach der Installation.

2. Baurechtliche Genehmigungen

Vor Installation der Photovoltaikanlage sollten alle notwendigen baurechtlichen Genehmigungen eingeholt werden. Dies umfasst unter anderem:

  • Baugenehmigung: In manchen Bundesländern erforderlich.

  • Denkmal- und Naturschutzauflagen: Bei denkmalgeschützten Gebäuden oder besonderen Naturschutzgebieten.

3. Förderprogramme

Prüfen Sie, ob staatliche oder regionale Förderprogramme für Photovoltaikanlagen in Anspruch genommen werden können. Dies kann die Wirtschaftlichkeit des Projekts erheblich verbessern.


Durchsetzung der Rechte

1. Reklamationen und Nachbesserung

Bei Mängeln sollte der Auftraggeber den Anbieter schriftlich zur Nachbesserung auffordern. Dies umfasst:

  • Mängelanzeige: Detaillierte Beschreibung der Mängel und Fristsetzung zur Behebung.

  • Nachbesserungsfrist: Angemessene Frist zur Beseitigung der Mängel setzen (meist 14 bis 30 Tage).

2. Minderung und Rücktritt

Wenn die Nachbesserung fehlschlägt, hat der Auftraggeber folgende Rechte:

  • Minderung: Reduzierung des Kaufpreises entsprechend dem Minderwert der Anlage.

  • Rücktritt vom Vertrag: Bei erheblichen Mängeln kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten und die Rückabwicklung verlangen.

3. Schadensersatz

Falls durch die Mängel Schäden entstehen, kann der Auftraggeber Schadensersatz verlangen. Dazu muss er den entstandenen Schaden nachweisen.


Verfahrensablauf bis hin zum Schadensersatz

1. Feststellung der Mängel

Der Auftraggeber stellt fest, dass die Photovoltaikanlage Mängel aufweist, sei es in der Lieferung, Montage oder Leistung.

2. Mängelanzeige

Der Auftraggeber informiert den Anbieter schriftlich über die festgestellten Mängel und setzt eine Frist zur Nachbesserung.

3. Nachbesserung

Der Anbieter hat die Gelegenheit, die Mängel innerhalb der gesetzten Frist zu beheben. Erfolgt keine oder eine unzureichende Nachbesserung, hat der Auftraggeber weitere Rechte.

4. Minderung oder Rücktritt

Wenn die Nachbesserung fehlschlägt, kann der Auftraggeber entweder den Kaufpreis mindern oder vom Vertrag zurücktreten und die Rückabwicklung verlangen.

5. Schadensersatzanspruch

Hat der Auftraggeber aufgrund der Mängel Schäden erlitten (z.B. durch entgangene Einspeisevergütungen oder zusätzliche Kosten für Reparaturen), kann er Schadensersatz vom Anbieter verlangen. Hierfür muss der Auftraggeber den Schaden konkret nachweisen und belegen.

6. Rechtliche Schritte

Wenn der Anbieter den Schadensersatz verweigert, kann der Auftraggeber rechtliche Schritte einleiten, um seine Ansprüche gerichtlich durchzusetzen. Dies umfasst die Einreichung einer Klage beim zuständigen Gericht.


Die Installation einer Photovoltaikanlage erfordert sorgfältige Planung und rechtliche Absicherung. Ein detaillierter Vertrag, die Beachtung aller baurechtlichen Vorschriften und die Kenntnis der eigenen Rechte sind essenziell, um eine erfolgreiche Umsetzung sicherzustellen. Bei rechtlichen Fragen und der Durchsetzung von Ansprüchen unterstützt die Kanzlei HENKELFRAU (info@henkelfrau.com, Tel.: +49 155 66150207) kompetent und zuverlässig.


Eure Henkelfrau





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