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Mangelhafte Handwerkerleistungen rund um Fassade, Fenster und Innenausbau – Ihre Rechte und Möglichkeiten

Aktualisiert: 24. Okt.

Ob bei der Sanierung einer Fassade, dem Einbau neuer Fenster oder Arbeiten im Innenausbau – Handwerksleistungen spielen eine zentrale Rolle, um den Wert und die Funktionalität einer Immobilie zu erhalten oder zu verbessern. Doch nicht immer laufen solche Projekte reibungslos. Wenn Arbeiten mangelhaft ausgeführt werden, kann dies erhebliche finanzielle und zeitliche Folgen haben. In diesem Artikel erfahren Sie, was passieren kann, wenn Handwerkerleistungen nicht ordnungsgemäß erbracht werden, welche Rechte Ihnen zustehen und wie Ihnen ein Rechtsanwalt in dieser Situation helfen kann.


Haus ohne Mängel

Was kann passieren?


Fehlerhafte Handwerkerarbeiten betreffen häufig folgende Bereiche:

  • Fassadenarbeiten: Schäden an der Fassade können zur Feuchtigkeitsbildung und in der Folge zu Schimmelbefall führen. Dies kann nicht nur die Bausubstanz schädigen, sondern auch gesundheitliche Gefahren für die Bewohner darstellen.

  • Fenstereinbau: Unsachgemäß eingebaute Fenster führen oft zu Wärmeverlusten, Zugluft oder Feuchtigkeitsschäden. Dies kann die Energieeffizienz eines Gebäudes beeinträchtigen und zu höheren Heizkosten führen.

  • Innenausbau: Mangelhafte Bodenverlegung, falsch gesetzte Wände oder schlechte Elektroinstallationen können zu einer Beeinträchtigung der Nutzbarkeit der Räume führen und teure Nachbesserungen erfordern.


Welche Rechte haben Sie als Auftraggeber?


Werden Mängel festgestellt, steht dem Auftraggeber ein umfassendes Recht auf Nachbesserung zu. Dies bedeutet, dass der Handwerker zunächst die Möglichkeit erhalten muss, die fehlerhafte Leistung zu korrigieren. Verweigert der Handwerker die Nachbesserung oder ist sie erfolglos, kann der Auftraggeber in der Regel:

  • Selbstvornahme: Die Mängel durch einen anderen Handwerker beseitigen lassen und die Kosten hierfür dem ursprünglichen Handwerker in Rechnung stellen.

  • Minderung des Werklohns: Den gezahlten Preis entsprechend der Mangelhaftigkeit der Arbeit reduzieren.

  • Schadensersatz: Entstandene Schäden, wie Mietausfälle oder die Kosten für weitere notwendige Arbeiten, vom Handwerker einfordern.

  • Rücktritt vom Vertrag: In besonders schweren Fällen, wenn eine Nachbesserung unmöglich oder unzumutbar ist, kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten.


Wer übernimmt entstandene Schäden?


Bei mangelhaften Handwerkerleistungen können neben dem eigentlichen Mangel auch Folgeschäden auftreten. Ein Beispiel: Wenn ein Fenster nicht ordnungsgemäß eingebaut wird und es dadurch zu Wasserschäden im Inneren des Hauses kommt, haftet der Handwerker nicht nur für die Nachbesserung des Fensters, sondern auch für die Beseitigung der Wasserschäden.

Ebenso können Mietausfälle eine Rolle spielen, wenn ein vermietetes Objekt aufgrund der Mängel vorübergehend nicht bewohnbar ist. Auch diese Schäden können im Rahmen eines Schadensersatzanspruchs geltend gemacht werden.


Wie kann ein Rechtsanwalt Ihnen helfen?


Die rechtliche Auseinandersetzung mit Handwerkern ist oft komplex, insbesondere wenn es um technische Details und den Nachweis der Mängel geht. Ein erfahrener Rechtsanwalt kann Sie in dieser Situation umfassend unterstützen, indem er:

  • Ihre Ansprüche prüft und durchsetzt – sei es außergerichtlich oder vor Gericht.

  • Beweissicherung durch Gutachten veranlasst, um die Mängel nachzuweisen und mögliche Folgeschäden zu dokumentieren.

  • Ihnen dabei hilft, die Kostenübernahme durch Versicherungen oder Dritte zu klären.

  • Sie bei Vertragsverhandlungen mit dem Handwerker oder bei der Abwicklung von Schadenersatzansprüchen unterstützt.


Fazit


Mangelhafte Handwerkerleistungen an Fassade, Fenstern oder im Innenausbau können weitreichende Folgen haben. Es ist wichtig, schnell zu handeln, um größere Schäden zu verhindern und Ihre Ansprüche rechtzeitig geltend zu machen. Ein kompetenter Rechtsanwalt steht Ihnen zur Seite, um rechtliche Hindernisse zu überwinden und eine optimale Lösung zu finden.


Wenn Sie Probleme mit Handwerkerleistungen haben oder sich über Ihre Rechte und Ansprüche informieren möchten, steht Ihnen die Kanzlei HENKELFRAU gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns telefonisch unter +49 155 66150207 oder per E-Mail an info@henkelfrau.com, um eine individuelle Beratung zu erhalten und die für Sie beste Lösung zu finden.




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