Die Störung des Hausfriedens durch einen Mieter kann zu erheblichen Konflikten im Mietverhältnis führen und das Zusammenleben in einem Mehrparteienhaus beeinträchtigen. In solchen Fällen ist es für den Vermieter wichtig, rechtlich fundierte Schritte zu unternehmen, um den Hausfrieden wiederherzustellen. Dieser Bericht erläutert die rechtlichen Grundlagen, die zu beachtenden Aspekte und die erforderlichen Handlungsschritte.

Rechtliche Grundlagen
Das deutsche Mietrecht sieht vor, dass Mieter und Vermieter ihre gegenseitigen Pflichten einhalten. Dazu gehört auch die Pflicht des Mieters, den Hausfrieden zu wahren. Gemäß § 241 Abs. 2 BGB müssen Mieter auf die Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Vermieters und anderer Mieter Rücksicht nehmen. Wiederholte oder gravierende Störungen des Hausfriedens können eine Kündigung des Mietverhältnisses rechtfertigen.
Typische Fälle von Hausfriedensstörung
Hausfriedensstörungen können vielfältig sein, unter anderem:
Lärmbelästigung: Dauerhaft laute Musik, Partys, laute Streitigkeiten.
Belästigung oder Bedrohung von Nachbarn: Verbalattacken, körperliche Bedrohungen.
Vernachlässigung der Sorgfaltspflicht: Verwahrlosung der Wohnung, unsachgemäße Müllentsorgung.
Zweckentfremdung der Mieträume: Gewerbliche Nutzung der Wohnung ohne Zustimmung des Vermieters.
Rechtliche Aspekte und Handlungsschritte
1. Dokumentation der Störungen
Der erste Schritt besteht darin, alle Vorfälle detailliert zu dokumentieren:
Protokolle: Festhalten von Datum, Uhrzeit und Art der Störung sowie beteiligten Personen.
Zeugenberichte: Aussagen von Nachbarn oder anderen Mietern.
Foto- oder Videoaufnahmen: Bei sichtbaren Schäden oder Verstößen.
2. Schriftliche Abmahnung
Bevor rechtliche Schritte eingeleitet werden können, muss der Vermieter den Mieter schriftlich abmahnen. Die Abmahnung sollte:
Konkret und detailliert: Die vorgeworfenen Störungen genau beschreiben.
Frist setzen: Eine klare Frist zur Unterlassung der Störungen setzen.
Konsequenzen aufzeigen: Auf mögliche rechtliche Schritte bei Fortsetzung der Störungen hinweisen.
3. Einleitung des Schlichtungsverfahrens
In einigen Bundesländern kann ein Schlichtungsverfahren sinnvoll sein, um eine einvernehmliche Lösung zu finden und den Hausfrieden wiederherzustellen.
Rechtliche Schritte bei fortgesetzter Störung
a. Ordentliche Kündigung
Wenn der Mieter trotz Abmahnung weiterhin den Hausfrieden stört, kann der Vermieter eine ordentliche Kündigung aussprechen:
Kündigungsfrist: Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt in der Regel drei Monate.
Wiederholte Störungen: Es müssen mehrere schwerwiegende Störungen vorliegen.
b. Außerordentliche fristlose Kündigung
In besonders schwerwiegenden Fällen kann auch eine fristlose Kündigung gerechtfertigt sein:
Erhebliche Störungen: Die Störungen müssen so gravierend sein, dass eine Fortsetzung des Mietverhältnisses unzumutbar ist.
Erfolgloser Abmahnung: In der Regel muss zuvor eine Abmahnung erfolgt sein, es sei denn, die Störungen sind besonders schwerwiegend.
Klage auf Räumung
Bei fristloser Kündigung und Weigerung des Mieters auszuziehen, muss der Vermieter eine Räumungsklage beim zuständigen Amtsgericht einreichen:
Einreichung der Klage: Der Vermieter reicht die Klageschrift beim Amtsgericht ein.
Beweisführung: Der Vermieter muss die Korrektheit der Abmahnungen und die fortgesetzten Störungen nachweisen.
Gerichtsverhandlung: Das Gericht prüft die Vorwürfe und entscheidet über die Berechtigung der Kündigung und Räumung.
Handlungsempfehlungen für Vermieter
Rechtsberatung einholen: Vor Einleitung rechtlicher Schritte sollte eine anwaltliche Beratung in Anspruch genommen werden, um die Erfolgsaussichten und das richtige Vorgehen zu prüfen.
Kommunikation: Ein offenes Gespräch mit dem Mieter kann Missverständnisse klären und eine einvernehmliche Lösung ermöglichen.
Mediation: In einigen Fällen kann auch die Einschaltung eines Mediators helfen, den Konflikt beizulegen.
Fazit
Die Störung des Hausfriedens durch einen Mieter erfordert ein strukturiertes und rechtlich fundiertes Vorgehen. Vermieter sollten sicherstellen, dass alle Maßnahmen gut dokumentiert sind und gegebenenfalls rechtlichen Beistand hinzuziehen. Bei Fragen zu diesem Thema steht die Kanzlei HENKELFRAU (info@henkelfrau.com, Tel.: +49 155 66150207) gerne beratend zur Seite.
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