Rechtliche Grundlagen und Lösungsansätze im Überblick
Die Frage, wer nach einer Trennung oder Scheidung aus der gemeinsamen Wohnung ausziehen muss, gehört zu den meistdiskutierten und emotional belasteten Streitpunkten in Trennungs- und Scheidungsfällen. Dabei gibt es keine Patentlösung – die Regelung der Wohnungsnutzung hängt von zahlreichen individuellen Faktoren ab. Im Folgenden erfahren Sie, welche Lösungsansätze zur Anwendung kommen können und welche gesetzlichen Grundlagen (sowohl aus dem Familien- als auch aus dem Mietrecht) hier relevant sind.

1. Grundsätzliche Aspekte der Wohnungsnutzung nach Trennung oder Scheidung
Güterrechtliche und familienrechtliche Überlegungen:Grundsätzlich haben beide Ehegatten das Recht, die gemeinsame Wohnung zu nutzen. Entscheidend sind dabei vor allem:
Die konkrete Lebenssituation: Sind noch minderjährige Kinder im Haushalt? Gibt es ein einvernehmliches Trennungsabkommen?
Wirtschaftliche Aspekte: Wer kann sich den Verbleib in der Wohnung leisten? Wie wird die Miete oder bei Eigentum die monatliche Belastung verteilt?
Mietrechtliche Aspekte:Im Falle eines Mietvertrags greifen die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).
§ 535 BGB regelt die Rechte und Pflichten aus dem Mietvertrag.
§ 540 BGB behandelt die Nutzungsüberlassung an Dritte, was bei Veränderungen der Wohnsituation relevant werden kann.
Zudem müssen die vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen (vgl. § 573c BGB) beachtet werden, wenn ein Partner die Wohnung räumen soll.
2. Lösungsansätze: Einvernehmliche Regelung oder gerichtliche Entscheidung?
Einvernehmliche Regelung:Viele Paare finden im Vorfeld eine gemeinsame Vereinbarung – sei es im Rahmen einer Trennungs- oder Scheidungsfolgenvereinbarung. Mögliche Modelle sind:
Freiwilliger Auszug: Ein Partner zieht aus, während der andere in der Wohnung verbleibt. Oft wird hierbei eine Ausgleichszahlung vereinbart.
Übergangsregelungen: Gerade bei Kindern im Haushalt kann es sinnvoll sein, einer der Elternteile das weitere Wohnrecht für einen festgelegten Zeitraum zuzusprechen, um den Kindern Stabilität zu bieten.
Gerichtliche Entscheidung:Wenn keine einvernehmliche Lösung gefunden wird, muss das Familiengericht entscheiden. Dabei fließen verschiedene Faktoren in die Beurteilung ein:
Interessen der Kinder: Das Kindeswohl steht häufig im Vordergrund, sodass dem betreuenden Elternteil das Wohnrecht zugesprochen werden kann.
Individuelle Lebensumstände: Einkommen, Gesundheitszustand und Wohnsituation der Ehegatten spielen eine entscheidende Rolle.
In solchen familiengerichtlichen Verfahren sind die Vorschriften der Scheidungsfolgen relevant. Zwar existiert kein einzelner Paragraph, der pauschal regelt, wer ausziehen muss, jedoch kommen insbesondere folgende Regelungsansätze zum Tragen:
§§ 1564 ff. BGB: Diese Bestimmungen bilden den rechtlichen Rahmen für das Scheidungsverfahren und die damit verbundenen Regelungen.
Wohnungszuweisungsanspruch: Das Gericht kann einem Ehegatten – insbesondere bei Minderjährigen – das alleinige Nutzungsrecht an der gemeinsamen Wohnung zuweisen, sofern dies dem Kindeswohl dient.
3. Besonderheiten bei Eigentumswohnungen und Zugewinnausgleich
Bei Eigentumswohnungen ist die Situation oft noch komplexer:
Gemeinschaftliches Eigentum: Beide Ehegatten sind in der Regel Miteigentümer. Eine Entscheidung, wer in der Wohnung verbleibt, muss dann auch im Rahmen des Zugewinnausgleichs bzw. der Vermögensauseinandersetzung geklärt werden.
Vertragsregelungen: Hier können vertragliche Regelungen, etwa in einem Ehevertrag, maßgeblich sein.
Die relevanten gesetzlichen Grundlagen ergeben sich nicht nur aus dem Familienrecht, sondern auch aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch. Neben den bereits erwähnten Regelungen spielen hier auch §§ zur Regelung des Güterstands und zum Zugewinnausgleich eine Rolle.
4. Fazit
Ob ein Partner aus der gemeinsamen Wohnung ausziehen muss, hängt von den individuellen Lebensumständen, dem Vorliegen von Minderjährigen und den finanziellen Rahmenbedingungen ab. Grundsätzlich stehen den Ehegatten verschiedene Lösungsansätze zur Verfügung – von einvernehmlichen Vereinbarungen bis hin zur familiengerichtlichen Zuweisung des Wohnrechts.Die gesetzlichen Grundlagen finden sich sowohl im Mietrecht (etwa §§ 535, 540 und 573c BGB) als auch im Familienrecht (z. B. in den §§ 1564 ff. BGB und in den familiengerichtlichen Zuweisungsentscheidungen).
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